Die Mordqualifikation der Heimtücke kann entfallen, wenn der Täter aus Mitleid handelt, um einem Todkranken schwerstes Leid zu ersparen. ====================================================================== Der Angeklagte muss sich vorhalten lassen, in 22 Fällen den Tod von Bewohnerinnen und Bewohnern mehrerer Pflegeheime herbeigeführt zu haben. Er war als Pfleger für die Opfer verantwortlich. Fraglich ist unter dem Aspekt der Tatausführung, ob das Vorgehen des Angeklagten als heimtückisch zu bezeichnen ist.