Fall eines Tötungsdelikts, bei welchem der Täter dem drohenden Faustschlag des ihm körperlich weit überlegenen Opfers mit einem Messerstich in den Hals begegnete. ====================================================================== In der Nacht vom 15. September 2001 beobachtete eine Polizeipatrouille auf einem Platz in der Gemeinde A. eine Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer X. Hintergründe und Einzelheiten dieser Konfrontation liessen sich nicht mehr eindeutig klären. Fest steht, dass bei dieser Auseinandersetzung beide Kontrahenten zu Boden fielen.