Wer einen Hund mit mehreren Schlägen zu Tode prügelt, macht sich der Tierquälerei schuldig. ====================================================================== Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seinen Hund mit einem Holzracket zu Tode geprügelt und damit gegen das Tierschutzgesetz verstossen zu haben. Das Amtsgericht sprach ihn mit Urteil vom 22. November 2004 der Tierquälerei nach Art. 27 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 22 Abs. 2 lit. a TSchG schuldig und bestrafte ihn mit zehn Tagen Gefängnis, bedingt vollziehbar bei einer Probzeit von zwei Jahren, und mit einer Busse von Fr. 2'000.--. Gegen dieses Urteil reichte der Angeklagte Appellation ein und beantragte Freispruch.