Die Rekurrentin gab im zweiten Strafverfahren an, sie könne es sich nicht erklären, warum sie all diese Gegenstände gestohlen habe. Eine rationale Erklärung (z.B. ein wirtschaftliches Motiv) hierfür scheint denn auch im Hinblick auf das dabei eingegangene Risiko in straf- und ausländerrechtlicher Hinsicht unrealistisch, zumal die Rekurrentin das Deliktsgut zu einem weit überwiegenden Teil bloss lagerte, ohne es zu gebrauchen oder zu verkaufen.