Die Rekurrentin entwendete scheinbar wahllos eine Vielzahl von Gegenständen, vor allem Kleider, für welche sie in dieser Anzahl gar keinen Gebrauch haben konnte und auch nicht hatte (z.B. neun Paar Damenschuhe gemäss Polizeirapport; z.T. gleichartige Schuhe unterschiedlicher Grössen). Der weitaus grösste Teil der gestohlenen Sachen konnte denn auch - offenbar ungebraucht - zurückgegeben werden. Die Rekurrentin gab im zweiten Strafverfahren an, sie könne es sich nicht erklären, warum sie all diese Gegenstände gestohlen habe.