In einer beiliegenden "Anweisung des Spezialisten" ist von "Kleptomanie-Exzessen" die Rede. Der genannte Bericht ist relativ ausführlich und wirkt nicht unglaubwürdig, auch wenn die beglaubigte Übersetzung einige grammatikalische bzw. stilistische Mängel aufweist. Insbesondere erscheint die Diagnose einer Kleptomanie der Rekurrentin aufgrund der aus den Untersuchungsakten ersichtlichen Umstände ihrer Taten als nahe liegend.