Infolge erneuter Ladendiebstähle wurde X. vom Amtsstatthalter am 21. Januar 1987 zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zwei Monaten verurteilt. Mit Revisionsgesuch vom 14. Januar 2004 beantragte X., die mit ihren fünf Kindern zwischenzeitlich nach Serbien ausgeschafft worden war, die Wiederaufnahme der beiden Strafverfahren. Zur Begründung verwies sie im Wesentlichen auf die bei ihr in Serbien im Jahr 2001 fachärztlich diagnostizierte Kleptomanie. Ein gleichartig begründetes Revisionsgesuch betreffend zwei weitere Verurteilungen wegen Ladendiebstahls im Kanton Aargau wurde von den Aargauer Strafbehörden gutgeheissen.