Aus dem Bericht des von ihm mit Nachforschungen beauftragten Privatdetektivbüros gehe vor, dass der Beschuldigte ihn in jeder Beziehung habe schlecht darstellen wollen und bewusst zum Mittel der Ehrverletzung gegriffen habe. Die Äusserungen seien zudem in einem Milieu gemacht worden, in welchem der Vorwurf der Homosexualität tabuisiert werde und einen schweren Angriff gegen die persönliche Ehre darstelle. Homosexualität sei längst nicht in allen Kreisen akzeptiert. Insbesondere sei sie unter der Belegschaft einer Baufirma etwas Verschwiegenes und Beleidigendes. 4.2. Die Vorinstanz hat den strafrechtlich geschützten Ehrbegriff zutreffend dargestellt, weshalb darauf verwiesen werden kann.