Die zahnärztliche Altersschätzung vom 20. Dezember 2002 ergab, dass es "wahrscheinlich" sei, dass der Explorand zum Zeitpunkt der Untersuchung (rund 1 ½ Monate nach der vorgeworfenen Tat) "bereits 18 Jahre oder älter" gewesen sei. Die Auswertung der Röntgenaufnahme der linken Hand habe gezeigt, dass alle Wachstumsfugen verschlossen seien. Der Explorand entspreche somit somatisch einer erwachsenen Person. Im Gutachten vom 9. Februar 2004 wurde beim Beschwerdeführer zum Untersuchungszeitpunkt (rund 15 Monate nach der Tat) auf ein "sicher erreichtes" Alter von 18 Jahren sowie ein "wahrscheinliches" von 19 - 20 Jahren geschlossen.