173 StGB, mit Hinweis auf Ackermann, Satire und Strafrecht, Rechtliche und tatsächliche Aspekte bei der Interpretation von satirischen Werken, in: Ackermann [Hrsg.], Strafrecht als Herausforderung, Zur Emeritierung von Prof. Niklaus Schmid, Analysen und Perspektiven von Assistierenden des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich, Zürich 1999, S. 85). Angesichts der generellen Zurückhaltung bei der Annahme von Ehrverletzungstatbeständen an Gerichtsverhandlungen und in Anbetracht der konkreten Umstände, insbesondere des vorgängigen aggressiven Verhaltens des Privatklägers, ist der Vorwurf einer strafrechtlich relevanten Ehrverletzung durch die inkriminierte Äusserung des Angeklagten objektiv nicht begründet. II. Kammer, 22. Februar 2005 (21 04 192) |