O., N 26 ff. zu Vor Art. 173 StGB) waren, welche die emotionalen Äusserungen des Angeklagten in den Gesamtzusammenhang zu stellen wussten; der Kontext der zu beurteilenden Äusserung ist also zu berücksichtigen (Riklin, a.a.O., N 28 zu Vor Art. 173 StGB, mit Hinweis auf Ackermann, Satire und Strafrecht, Rechtliche und tatsächliche Aspekte bei der Interpretation von satirischen Werken, in: Ackermann [Hrsg.], Strafrecht als Herausforderung, Zur Emeritierung von Prof. Niklaus Schmid, Analysen und Perspektiven von Assistierenden des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich, Zürich 1999, S. 85).