In dieser Situation kommt es immer wieder vor und ist soweit verständlich, dass eine Partei die Ausführungen des Gegenanwaltes als persönlich gegen sich gerichtet empfindet und deshalb überreagiert. Der Beruf des forensisch tätigen Rechtsanwalts bringt es daher mit sich, mehr oder weniger persönlich gefärbte, emotionale Vorwürfe einer Gegenpartei an ihre Adresse entgegennehmen zu müssen. Die strittigen Äusserungen des Angeklagten fielen vorliegend während des Plädoyers des Privatklägers. Gemäss den glaubhaften Aussagen der Zeugin A. handelte es sich dabei um ein angriffiges Plädoyer, welches die Gemüter erhitzte. Das Plädoyer sei emotional und kämpferisch gehalten gewesen.