Eine solche Zurückhaltung ist auch in Prozessen zu üben, wo erfahrungsgemäss häufig mit Übertreibungen und scharfen Formulierungen gearbeitet wird. Bei einer Gerichtsverhandlung ist das emotionale Klima möglicherweise noch stärker angeheizt als bei parlamentarischen Beratungen, stehen sich doch hier zwei streitende Parteien direkt gegenüber, wobei meistens der Erfolg der einen Partei den Misserfolg der anderen bedeutet. In dieser Situation kommt es immer wieder vor und ist soweit verständlich, dass eine Partei die Ausführungen des Gegenanwaltes als persönlich gegen sich gerichtet empfindet und deshalb überreagiert.