In einem Strafverfahren gegen den Verursacher eines Verkehrsunfalls wegen grober Verkehrsregelverletzungen und einfacher Körperverletzung hatte sich das Unfallopfer als Privatkläger konstituiert und gleichzeitig um unentgeltliche Rechtspflege und um Einsetzung von Rechtsanwalt X. als unentgeltlichen Rechtsbeistand ersucht. Die zuständige Amtsstatthalterin liess den Angeschuldigten in der Folge psychiatrisch begutachten, da sich Zweifel an dessen Zurechnungsfähigkeit ergeben hatten. Im Gutachten wurde ausgeführt, dass die Verschlechterung einer wahnhaften Schizophrenie beim Angeschuldigten zu einer akuten Psychose im Zeitpunkt des Unfalls geführt habe.