Keine Aussichtslosigkeit der Rechtsbegehren eines Privatklägers gegen einen Angeschuldigten wegen dessen Schuldunfähigkeit, wenn sich diese erst im Laufe des Strafverfahrens ergeben hat. ====================================================================== In einem Strafverfahren gegen den Verursacher eines Verkehrsunfalls wegen grober Verkehrsregelverletzungen und einfacher Körperverletzung hatte sich das Unfallopfer als Privatkläger konstituiert und gleichzeitig um unentgeltliche Rechtspflege und um Einsetzung von Rechtsanwalt X. als unentgeltlichen Rechtsbeistand ersucht.