H.; Detlef Krauss, Die Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung im schweizerischen Strafverfahren, in: recht 1986 S. 73 ff. [v.a. S. 76-85] und recht 1987 S. 42 ff.; Hauser/Schweri, Schweizerisches Strafprozessrecht, 5. Aufl., Basel 2002, § 51 N 10 und § 81 N 10 f.; Donatsch/Schmid, Komm. zur StPO-ZH, N 1-3 zu § 172). Daraus folgt, dass die Dispensation klarerweise die Ausnahme darstellt. 2.2. Zunächst ist festzuhalten, dass das Begehren des Angeklagten vom 20. April 2004, er sei vom persönlichen Erscheinen zu befreien, keine rechtsgenügliche Grundlage für eine Dispensation darstellt.