An der amtsgerichtlichen Gerichtsverhandlung vom 23. April 2004 war der Angeklagte nicht anwesend. In Bestätigung des Entscheides des Amtsstatthalters sprach das Amtsgericht den Angeklagten mit Urteil vom 23. April 2004 des mehrfachen Führens eines Personenwagens trotz entzogenen Führerausweises schuldig, bestrafte ihn mit 20 Tagen Haft, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 1 Jahr, und einer Busse von Fr. 200.-- Ferner erliess das Amtsgericht zwei Weisungen nach Art. 41 Ziff. 2 StGB. Gegen dieses Urteil reichte der Angeklagte fristgerecht Appellation ein. Das Obergericht wies den Fall gemäss § 243 StPO zur Neubeurteilung an das Amtsgericht zurück.