Die Dispensation stellt die Ausnahme dar. ====================================================================== Mit Schreiben vom 15. März 2004 lud das Amtsgericht den Angeklagten, dem mehrfaches Führen eines Personenwagens trotz entzogenen Führerausweises vorgeworfen wird, zum persönlichen Erscheinen an der Gerichtsverhandlung vom 23. April 2004 vor. Aufgrund einer Eingabe des Angeklagten vom 20. April 2004 stellte der amtsgerichtliche Referent ihm am 22. April 2004 das Erscheinen an der Gerichtsverhandlung frei. An der amtsgerichtlichen Gerichtsverhandlung vom 23. April 2004 war der Angeklagte nicht anwesend.