Es stellt sich aber die Frage, ob die Umplatzierung vorliegend zwingend erforderlich und verhältnismässig ist, um dieses Ziel zu erreichen, zumal die Rekurrentin zu "Ringo" offen-sichtlich eine enge Beziehung aufgebaut hat und die Umplatzierung des Hundes für sie einen erheblichen Eingriff bedeuten würde. Es ist auch positiv zur Kenntnis zu nehmen, dass der Betreuungsaufwand der Rekurrentin für das Tier beachtlich ist und sie seit dem Vorfall vom 31. Mai 2002 verschiedene Vorkehrungen getroffen hat, um den Hund besser unter Kontrolle zu halten.