Die Umplatzierung eines gefährlichen Hundes ist materiell eine Einziehung =================================================================== Am 31. Mai 2002 biss der Appenzeller-Mischling "Ringo", der im Hauptpostgebäude in Luzern an einem Stuhl angebunden war, die Postkundin X. ins rechte Wadenbein. X. musste sich wegen des Hundebisses sogleich in ärztliche Behandlung begeben. In der Folge wurde gegen Y. als Hundehalterin ein Strafverfahren eröffnet. Mit Strafverfügung vom 16. Januar 2003 ordnete das Amtsstatthalteramt gegenüber Y. die Umplatzierung von "Ringo" in eine geeignete gewerbsmässige Hundehaltung an.