Die Qualifikation einer Tötung als Mord hat tatbezogen und nicht etwa täterbezogen zu erfolgen; verminderte Zurechnungsfähigkeit schliesst eine besondere Skrupellosigkeit und damit die Mordqualifikation nicht aus. ====================================================================== Das Kriminalgericht sprach den Angeklagten u.a. des Mordes und des vollendeten Versuchs der vorsätzlichen Tötung schuldig. In seiner Appellation beantragte der Angeklagte, er sei der vorsätzlichen Tötung sowie des vollendeten Versuchs der vorsätzlichen Tötung schuldig zu sprechen.