= Dem Angeklagten wird gemäss dem Überweisungserkanntnis des Amtsstatthalteramts vorgeworfen, von Januar 1999 bis März 2003 die ihm gerichtlich auferlegten Unterhaltsbeiträge für seine Frau und seine Kinder nicht bzw. nicht vollständig bezahlt zu haben. Damit habe er sich der Vernachlässigung der Unterhaltspflichten gemäss Art. 217 StGB schuldig gemacht. Das Amtsgericht sprach ihn für den Zeitraum von 1. August 2002 bis 18. März 2003 schuldig. Dagegen appellierte der Angeklagte und verlangte vor Obergericht einen Freispruch.