140 StGB aufgeht. Die Entscheidung für echte Gesetzeskonkurrenz zwischen Raub und Geiselnahme lässt sich auch mit dem unterschiedlichen Rechtsgüterschutz begründen, wobei sich die Rechtsgüter allerdings überschneiden. So schützt der Raubtatbestand nicht nur das Vermögen, sondern auch die persönliche Freiheit des Einzelnen. Die Geiselnahme als Angriff auf die Freiheit des Einzelnen beinhaltet gleichzeitig einen Angriff auf die Rechtsgüter zweier verschiedener Opfer (Niggli/Riedo, a.a.O., N 7 zu Art. 140; Delnon/Rüdy, a.a.O., N 5 zu Art.