Rehberg (Jörg Rehberg, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Zürich 1999, 15. Aufl., S. 269) nimmt hingegen unter Hinweis auf BGE 113 IV 64, ohne darauf aber näher einzugehen, bei Geiselnahme zum Zwecke des Raubes nach Art. 140 StGB echte Konkurrenz zwischen diesen beiden Tatbeständen an. Schubarth und Albrecht (Schubarth/Albrecht, Komm. zum Schweizerischen Strafrecht, Bes.Teil, Bd. 2, Bern 1990, S. 76 zu Art. 139 aStGB) schliessen sich unter Hinweis auf BGE 113 IV 63 ff. dieser Meinung an. Nach Stratenwerth, der die vom Bundesgericht in BGE 113 IV 64 vertretene Auffassung ablehnt, hätte das Urteil dort nur auf Geiselnahme lauten sollen (Stratenwerth in: "recht" 1988 S. 101).