1 Abs. 1 StGB vorzunehmenden Straferhöhung. In diesem Sinne äusserte sich das Luzener Obergericht bereits im Fall LGVE 1987 I Nr. 56. Ein Teil der Lehre vertritt die Auffassung, dass bei Gewalt gegen Dritte wie beispielsweise gegen "Sympathiepersonen" das Opfer "auf andere Weise widerstandsunfähig gemacht wird" und in diesen Fällen der Tatbestand des Raubes anwendbar sei (vgl. Stefan Trechsel, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Kurzkomm., Zürich 1997, 2. Aufl., N 6 zu Art. 140). Niggli und Riedo (Niggli/Riedo, Basler Komm., N 183 zu Art.