140 StGB und Geiselnahme nach Art. 185 StGB besteht Idealkonkurrenz, wenn die Bedrohung der Geisel bezweckt, den Schalterbeamten zum Öffnen des vom Schalter getrennten Kassenraumes zu verhalten . ====================================================================== Das Kriminalgericht hat bei einem Überfall auf eine Bank zwischen dem Tatbestand der Geiselnahme und demjenigen des Raubes echte Idealkonkurrenz angenommen. Vor Obergericht war u.a. streitig, ob ein Tatbestand (Raub oder Geiselnahme) den anderen Tatbestand konsumiere. Dies wurde vom Obergericht verneint mit folgenden Erwägungen: Raub und Geiselnahme sind verschiedene Tatbestände.