Der Privatkläger B. hat am 13. Januar 2003 ebenfalls Appellation erklärt, was den anderen Parteien am 16. Januar 2003 angezeigt worden ist. (¿) Die Staatsanwaltschaft hat mit Eingabe vom 17. Januar 2003 Anschlussappellation eingereicht. Am 19. Februar 2003 zog der Angeklagte seine Ap-pellation zurück. 3.1.2.2. Nachdem der Angeklagte seine Appellation zurückgezogen hat, bleibt zu prü-fen, ob die Staatsanwaltschaft unter Bezug auf die Appellation des Privatklägers B. rechts-gültig Anschlussappellation erklären konnte.