Schliesslich sei auch auf die überzeugenden Erwägungen im Entscheid des Zürcher Kassationsgerichts vom 7. Dezember 1995 (ZR 96 [1997] Nr. 6) verwiesen. Dort ging es ebenfalls um die Prüfung eines Fristwiederherstellungsgesuchs, nachdem der erbetene Verteidiger infolge seines groben Verschuldens die Rechts-mittelfrist versäumt hatte. Im zitierten Entscheid wird im Wesentlichen ausgeführt, dass ein Verurteilter zwar selbständig ein Rechtsmittel einlegen könne.