B. hat der kantonalen Gerichtskasse für das Appellationsverfahren Fr. 7'712.10 (Fr. 1'750.-- Gerichtskostenanteil sowie Fr. 5'962.10 amtliche Verteidigerkosten) sowie gemäss vorinstanzlichem Urteil Fr. 16'480.--, somit insgesamt Fr. 24'192.10 zu bezahlen. Die Parteientschädigung an die Privatkläger E. und F., beide vertreten durch Rechtsanwalt G., von insgesamt Fr. 10'561.90 wird gemäss dem vorinstanzlichen Urteil den Angeklagten A. und B. je zur Hälfte auferlegt, wobei die Angeklagten solidarisch für den Gesamtbetrag haften.