Die Kostennote von Fürsprecher D. als a.o. amtlicher Verteidiger von B. wird für das Appellationsverfahren auf Fr. 6'000.-- Honorar (Fr. 4'500.-- für das Hauptverfahren sowie Fr. 1'500.-- für das Ausstandsverfahren) zuzüglich Fr. 441.-- Auslagen sowie MWST festgesetzt. Die kantonale Gerichtskasse hat ihm Fr. 5'962.10 (85 % von Fr. 6'000.--, Fr. 441.-- Auslagen sowie Fr. 421.10 MWST) zu bezahlen. Die Kostennote von Rechtsanwalt XY., des früheren amtlichen Verteidigers von A., wird für das Appellationsverfahren auf Fr. 850.-- Honorar inkl. Auslagen zuzüglich MWST festgesetzt. Die kantonale Gerichtskasse hat ihm Fr. 777.40 (85 % von Fr. 850.--