Diese völlig unglaubwürdige Behauptung zeigt deutlich seine mangelnde Einsicht und Reue auf, weswegen seine gleichzeitigen Aussagen, es tue ihm leid, was passiert sei, für das Obergericht nicht glaubhaft wirken. Zu seinen Gunsten sind seine teilweise Geständnisbereitschaft hinsichtlich des Sachverhalts sowie der Umstand, dass er sich zwei Tage nach dem Unfallereignis doch noch bei der Kantonspolizei meldete und auf diese Weise zur Klärung des Sachverhalts beitrug, zu werten. Zudem ist bei ihm aufgrund seiner familiären Situation (verheirateter Familienvater zweier Kinder) ebenfalls von einer erhöhten Strafempfindlichkeit auszugehen.