B. lehnt - im Gegensatz zu A. - nach wie vor jegliche Verantwortung für den Tod der beiden Opfer ab, behauptete er doch noch vor Obergericht, mit 30-40 km/h durch das Dorf Gelfingen gefahren zu sein, und bezichtigte den glaubwürdigen Zeugen U. sinngemäss der Lüge. Diese völlig unglaubwürdige Behauptung zeigt deutlich seine mangelnde Einsicht und Reue auf, weswegen seine gleichzeitigen Aussagen, es tue ihm leid, was passiert sei, für das Obergericht nicht glaubhaft wirken.