Er delinquierte somit weniger als einen Monat nach dieser Verurteilung während laufender Probezeit. Dazu kommt, dass B. über einen miserablen fahrerischen Leumund verfügt, wie die zahlreichen Eintragungen im Administrativmassnahmenregister belegen. B. lehnt - im Gegensatz zu A. - nach wie vor jegliche Verantwortung für den Tod der beiden Opfer ab, behauptete er doch noch vor Obergericht, mit 30-40 km/h durch das Dorf Gelfingen gefahren zu sein, und bezichtigte den glaubwürdigen Zeugen U. sinngemäss der Lüge.