Corrado von A. versuchte B. vergeblich, seinen Kontrahenten durch Geschwindigkeiten von 120-140 km/h und riskante Überholmanöver auf der Ausserortsstrecke abzuschütteln. Mit seiner "Raserfahrt" gefährdete er nicht nur das Leben anderer Verkehrsteilnehmer, sondern auch dasjenige seiner Mitfahrer. Als A. aufgrund des sturen Verhaltens von B. vor dem Dorf Gelfingen zu einem Überholmanöver ansetzte, erschwerte B. dem A. das Überholen, indem er zunächst mit unverminderter, massiv übersetzter Geschwindigkeit von 120-140 km/h in das Dorf Gelfingen hineinraste und erst nach dem Ortseingang seine Geschwindigkeit geringfügig verlangsamte.