Auch ist seine erhöhte Strafempfindlichkeit zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, da er verheiratet ist und seine wirtschaftliche Existenzgrundlage, nämlich seine eigene Autoreparaturwerkstatt, mit dem Vollzug einer unbedingten Freiheitsstrafe verlieren dürfte. 4.5.3. In Berücksichtigung all der obgenannten Faktoren ist bei A. von einem sehr schweren Verschulden auszugehen. Wie oben dargelegt, rechtfertigt es sich aber wegen der fliessenden Grenze zur bewussten Fahrlässigkeit dennoch die Minimalstrafe von 5 Jahren Zuchthaus als Ausgangspunkt zu nehmen. Aufgrund des massiven Verschuldens und der obligatorischen Strafschärfung nach Art.