Vor dem Dorf Gelfingen setzte er zu einem halsbrecherischen Überholmanöver an und liess selbst dann nicht von seinem Vorhaben ab, als er erkannte, dass sich B. (vorerst) nicht einfach geschlagen gab, sondern mit zunächst unverminderter Geschwindigkeit von 120-140 km/h weiterfuhr. Als Folge seiner äusserst verantwortungslosen Fahrweise verlor A. bei Beendigung seines Überholmanövers in Gelfingen schliesslich die Herrschaft über sein Fahrzeug und verletzte bei seiner Schleuderfahrt durch den Dorfbereich zwei jugendliche Fussgänger tödlich. Seine "Raserfahrt" zeugt von einer beispiellosen Gleichgültigkeit und Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Leben anderer Menschen.