Ausserorts von Gelfingen raste er dessen VW Corrado mit massiv übersetzter Geschwindigkeit und ungenügendem Abstand hinterher, beging vorschriftswidrige Überholmanöver und verletzte dabei etliche Verkehrsregeln in grober Weise. Vor dem Dorf Gelfingen setzte er zu einem halsbrecherischen Überholmanöver an und liess selbst dann nicht von seinem Vorhaben ab, als er erkannte, dass sich B. (vorerst) nicht einfach geschlagen gab, sondern mit zunächst unverminderter Geschwindigkeit von 120-140 km/h weiterfuhr.