111 StGB schuldig zu sprechen. 3.2. Vorwurf der Widerhandlungen gegen das SVG betreffend B. B. beantragt neben dem Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen vorsätzlichen Tötung auch einen Freispruch vom Vorwurf des ungenügenden Abstandhaltens beim Hintereinanderfahren sowie einen Schuldspruch wegen mehrfacher Überschreitung der gesetzlichen und signalisierten Höchstgeschwindigkeit bloss ausserorts, nicht aber auch innerorts. Diesbezüglich kann vollumfänglich auf die vorangehenden Ausführungen zum Sachverhalt und zur Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorwurfs der mehrfachen vorsätzlichen Tötung (E. 3.1.1) und ergänzend auf die vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden.