In der Folge raste er mit immer noch massiv übersetzter Geschwindigkeit (110-120 km/h) in das Dorf Gelfingen hinein. Er erschwerte mit seinem Verhalten dem A. das Überholmanöver. Hätte B. sein rasantes Tempo erheblich reduziert, bevor bzw. als A. ihn überholte, so wäre A. bei seinem Überholmanöver mit rechtsgenüglicher Wahrscheinlichkeit weit weniger schnell gefahren und insbesondere nicht ins Schleudern geraten.