Dort setzte A. zwar in erster Linie sein eigenes Leben aufs Spiel, was ihn indessen weder in jenem noch später im vorliegend zu beurteilenden Fall von einem risikoreichen und auch für ihn selbst äusserst gefährlichen Handeln abhielt. Selbst wenn man ihm also zugestehen wollte, dass sein Verhalten auf Gleichgültigkeit basierte, würde dies nichts am Gesagten zu ändern vermögen. Der Angeklagte mag sich hier derart auf sich selbst und seinen Sieg in diesem Rennen fixiert haben, dass ihm alles andere gleichgültig war.