So basierte die vorschriftswidrige Fahrweise von A. nicht auf blosser Unachtsamkeit oder dergleichen. Vielmehr lieferten sich die beiden Automobilisten A. und B. bewusst ein Rennen mit dem Ziel, den Gegner mit der Geschwindigkeit des Wagens zu überbieten und ihn in eine derart gefährliche Situation zu bringen, dass er aufgeben würde. Dabei schaukelten sie einander hoch und fuhren in halsbrecherischem Tempo, ungeachtet der dabei geschaffenen Gefahren für Dritte.