A. musste im Dorfgebiet Gelfingen zur Tatzeit damit rechnen, dass ein Abbremsen aus irgendwelchen Gründen notwendig würde, dies bei den gegebenen Umständen nicht ohne Schwierigkeiten bzw. in concreto nicht ohne Schleudern gelingen würde und er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren könnte, ebenso mit der Tatsache, dass er dabei auf Fussgänger treffen könnte. Der Ablauf des Geschehens drängte sich A. als so wahrscheinlich auf, dass sich sein Verhalten vernünftigerweise nur als Inkaufnahme des fraglichen Erfolges deuten lässt (zu dieser sog Wahrscheinlichkeitstheorie vgl. Jenny, a.a.O., Art.