Die genauen Tatumstände, die sich erst noch verwirklichen könnten, müssen nicht in allen Teilen bedacht werden (Jenny, a.a.O., Art. 18 N 19). Dass ein Fahrzeugführer innerorts auf Fussgänger und Automobilisten oder auf andere Hindernisse trifft, die ihn zum Bremsen veranlassen, stellt keine als irreal einzuschätzende Eventualität dar, sondern dürfte im Gegenteil geradezu häufig vorkommen.