A. zuzugestehen, dass er diese Tatsachen völlig ausser Acht liess, wäre lebensfremd und aufgrund der gesamten Umstände nicht zu begründen. Es handelt sich bei ihm um einen Fachmann aus der Autobranche, der sich mit Fahrzeugen überdurchschnittlich häufig auf der Strasse fortbewegt. Er gab an, monatlich etwa 5'000 km hinter sich zu bringen. Er kann also als erfahrener Autofahrer bezeichnet werden. Es ist dabei auch zu berücksichtigen, dass er zuvor mehrfach in gravierender Weise Verkehrsregeln verletzt hatte, was Ausweisentzug zur Folge hatte. Die möglichen Folgen einer solch riskanten Fahrweise mussten ihm zumindest in den Grundzügen bewusst gewesen sein.