Hans Vest, AJP 2000, S. 1168 ff. zum Eventualvorsatz im Zusammenhang mit der Übertragung des HIV-Virus gemäss bundesgerichtlicher Praxis; Maier/Schöning, Bemerkungen zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Eventualvorsatz in: ZStrR 118 [2000], S. 270 ff.). Wie nachfolgend zu zeigen sein wird, hält im vorliegenden Fall die Annahme von Eventualvorsatz unter verschiedenen dogmatischen Aspekten einer näheren Prüfung stand, so dass zu den fraglichen Kontroversen nicht grundsätzlich Stellung zu nehmen ist. Der Eventualvorsatz ist den anderen Formen des Vorsatzes - abgesehen von gewissen Ausnahmefällen, die hier allerdings nicht zur Diskussion stehen - grundsätzlich gleichgestellt.