Bis zum Beginn des Schleuderns von A. bremste B. hingegen nicht ab. Als A. gegen das Ende des Überholvorgangs auf die rechte Fahrspur einzuschwenken begann, geriet er wegen der massiv übersetzten Geschwindigkeit ins Schleudern. Sein Wagen erfasste infolge des Schleuderns die sich auf dem Trottoir befindlichen Fussgänger H. und I. und verletzte sie tödlich. Als B. sah, dass A. ins Schleudern geriet, bremste er ab. Er fuhr danach mit einer Geschwindigkeit von ca. 20-30 km/h am Auto von A. vorbei, nachdem dieses zum Stillstand gekommen war. 3.1.2. Rechtliche Würdigung