Sowohl A. als auch B. fuhren zu diesem Zeitpunkt mit einer Geschwindigkeit von ca.120-140 km/h. Zunächst fuhren sie mit unveränderter, massiv übersetzter Geschwindigkeit nebeneinander und gegen das Ende des Überholmanövers von A. dicht hintereinander in den Ortsbereich von Gelfingen hinein. B. raste zwar mit massiv übersetzter und vergleichbarer Geschwindigkeit wie A. in das Dorf Gelfingen hinein, verlangsamte aber nach dem Ortsbeginn von Gelfingen seine Fahrt insoweit geringfügig, als er etwas Gas wegnahm. Bis zum Beginn des Schleuderns von A. bremste B. hingegen nicht ab.