N 1a-c zu Art. 32 SVG). In der Folge fuhr B. davon, ohne sich weiter um das Unfallgeschehen zu kümmern, was unbestritten ist. 3.1.1.13. Zusammenfassend ist daher von folgendem Sachverhalt auszugehen: Von Hochdorf nach Gelfingen entwickelte sich ein spontanes Autorennen zwischen A. und B. mit massiv übersetzter Geschwindigkeit. Ca. 400 m bis 100 m vor der 50 km/h-Tafel von Gelfingen setzte A. auf der linken Fahrspur zum Überholen an. Sowohl A. als auch B. fuhren zu diesem Zeitpunkt mit einer Geschwindigkeit von ca.120-140 km/