Gestützt auf die mehrfach bestätigten Angaben von B. ist davon auszugehen, dass er mit einer Geschwindigkeit von mindestens 20 km/h und einer solchen von höchstens 30 km/h am Auto von A. in dessen Endstand vorbeifuhr. Da davon auszugehen ist, dass die Ausgangsgeschwindigkeit von B. etwas geringer war als diejenige von A., der mit einer solchen von ca. 130 km/h fuhr, dürfte diese ca. 110-120 km/h betragen haben.