Gemäss dem Gutachten von Dr. Q. ist bei A. von einer Ausgangsgeschwindigkeit zu Beginn des Schleuderns von ca. 130 km/h auszugehen. Da B. von A. überholt worden war, weil er innerorts von Gelfingen seine Fahrt geringfügig verlangsamt hatte, indem er seinen Fuss etwas vom Gaspedal weggenommen hatte, war die Ausgangsgeschwindigkeit von B. zu Beginn seiner Bremsstrecke etwas geringer als diejenige von A.. Hinsichtlich der "Endgeschwindigkeit", d.h. der Geschwindigkeit, mit welcher B. schliesslich am Auto von A. in dessen Endstand vorbeifuhr, machte B. folgende Angaben: